AGB
Allgemeines
Der Verein Geschirrmobil-mieten.at – im Folgenden Verkäuferin genannt – legt allen Kauf- und Werkverträgen die nachstehend angeführten Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Allfällig diesen entgegenstehende Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen von Kunden sind unwirksam, auch wenn diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sollte Teilunwirksamkeit oder Teilnichtigkeit der von der Verkäuferin mit deren Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen gegeben sein, so wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Vereinbarungen nicht berührt. Der unwirksame oder nichtige Teil der Vereinbarungen oder Bedingungen ist in einer solche Weise umzudeuten oder durch eine solche Regelung zu ersetzen, die der zulässigen Erreichung des Zwecks der betreffenden Bedingung oder Vereinbarung am meisten entspricht.
Angebot, Vertragsabschluss
Angebote der Verkäuferin sind – sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wurde – stets unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Verträge kommen erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung der Verkäuferin, spätestens mit Ausführung der Lieferung zustande. Mündlich getroffene Vereinbarungen bedürfen zur Rechtsverbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung der Verkäuferin. Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen der Produkte bleiben ebenso wie die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern vorbehalten.
Preise
Die in Preis- und Sortimentslisten der Verkäuferin sind Bruttopreise in Euro , d.h. sämtliche Preise verstehen sich inkl. 20% MwSt. Es wird keine Mehrwertsteuer eingehoben.
Lieferung
Unter Liefertermin wird der Abgang des Equipments vom Lager der Verkäuferin verstanden. Eine Lieferung bzw. Zustellung ist nicht möglich. Das Geschirrmobil sowie anderes Equipment muss selbst abgeholt und wieder zurück gebracht werden.
Mängel
Der Mieter ist verpflichtet, übernommenes Equipment unverzüglich zu überprüfen und allfällige Mängel unverzüglich schriftlich unter genauer Angabe der Mängel zu rügen. Nach Ablauf von drei Tagen ab Übernahme der gelieferten Waren ist eine allfällige Mangelrüge verfristet.
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt in Bar bei Zurückgabe des Geschirrmobil bzw. des Inventars oder per Rechnung.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Verkäuferin und deren Kunden ist 8850 Murau.